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Frankreich besorgt wegen Corona - Großveranstaltungen weiter verboten

18:19
11.08.2020
In Frankreich bleiben wegen der Corona-Pandemie Veranstaltungen mit mehr als 5000 Menschen bis mindestens 30. Oktober verboten. Das kündigte Premier Jean Castex am Dienstag in Montpellier an. Zuvor hatte der nationale Verteidigungsrat unter Vorsitz von Staatschef Emmanuel Macron über die Corona-Pandemie beraten. Die Beschränkung hätte eigentlich Ende August auslaufen sollen.

„In Frankreich hat sich die Situation im Zusammenhang mit Covid-19 in den letzten Tagen verschlechtert“, warnte Castex. Die Zahl der Einweisungen in Krankenhäuser und auf Intensivstationen nehme wieder zu. Castex kündigte außerdem an, sich an die regionalen Behörden wenden zu wollen, um die Maskenpflicht an öffentlichen Orten so weit wie möglich auszudehnen.

In Frankreich sind Corona-Schutzmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen geschlossenen Räumen wie Läden oder Restaurants Pflicht. Viele Orte, darunter auch die Hauptstadt Paris, setzen aber vermehrt auf Maskenpflicht unter freiem Himmel an bestimmten Orten.

„Welche Vorkehrungen wir auch treffen, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen hängt in hohem Maße von jedem einzelnen von uns ab“, sagte Castex. Man müsse kollektiv reagieren, um ein Wiederaufflammen der Epidemie zu verhindern. Er stelle einen Mangel an Wachsamkeit, Disziplin und Solidarität bei einigen fest.

Frankreich ist mit mehr als 30.000 Toten in Verbindung mit Covid-19 schwer von der Corona-Pandemie getroffen. In den vergangenen Wochen war die Zahl der Neuinfektionen wieder angestiegen. 

Nach Corona-Fall in Potsdamer Hort: Kinder und Erzieher getestet

16:34
11.08.2020
In Potsdam sind Kinder und Betreuer eines Horts auf das Coronavirus getestet worden, nachdem sich ein Erzieher infiziert hatte. Erste Ergebnisse sollen nach Angaben der Stadt am Mittwochabend vorliegen. 68 Kinder aus verschiedenen Klassenstufen sowie sechs Erzieherinnen und Erzieher sollten getestet werden.

Nach Angaben des Gesundheitsamtes wurden insgesamt 47 Kontaktpersonen informiert. Sollte ein Test bei weiteren Personen positiv ausfallen, würden die Untersuchungen im Umfeld des Horts ausgeweitet. Die betroffenen Kinder und Betreuer müssen bis 20. August in Quarantäne bleiben. Der an einer Grundschule angeschlossene Hort bleibt nach Angaben der Stadt eingeschränkt geöffnet.

Polizist nach kritischer Rede bei Corona-Demo vom Dienst entbunden

15:44
11.08.2020
Ein Polizist aus Hannover ist nach seiner Rede bei einer Demonstration gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen in Dortmund vorerst vom Dienst entbunden worden. Das teilte die Pressestelle der Polizeidirektion Hannover am Dienstag mit. Der Mann hatte sich bei der Kundgebung „Querdenken“ am vergangenen Sonntag in Dortmund mit seinen vollen Namen als Kriminalhauptkommissar vorgestellt und die aktuellen Corona-Regeln hinterfragt.

Dabei forderte er seine Kollegen auf, sich in der aktuellen Corona-Situation mehr ihrem Gewissen als dem Gehorsam verpflichtet zu fühlen. Der Polizist zog dabei auch Parallelen zur Nazizeit, wie in einem auf Youtube veröffentlichen Mitschnitt der Rede zu hören ist. „Im dunkelsten Kapitel unserer deutschen Geschichte haben Regierende ihre Sicherheitskräfte schon einmal bedingungslosem Gehorsam unterworfen und sie für die abscheulichsten Verbrechen missbraucht, die anderen Menschen je angetan wurden.“ Er habe Angst, denn „mein Bauch sagt mir, dass sich gerade alles wieder in dieselbe Richtung entwickelt“, sagte der Polizist. Die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtete am Dienstag, der Kriminalhauptkommissar sei seit Jahren bei der Zentralstelle technische Prävention der Polizei Hannover tätig.

Der Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums, Philipp Wedelich, sagte, Beamte, die nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stünden, hätten keinen Platz in der niedersächsischen Polizei. Dem Innenministerium sei aktuell kein vergleichbarer Fall eines Polizeibeamten aus der jüngsten Zeit bekannt.

Die Sprecherin der Polizeidirektion Hannover erläuterte, es werde nun geprüft, ob der Mann gegen die gebotene Neutralität und die sogenannte Wohlverhaltenspflicht verstoßen habe. Bis dies geklärt sei, sei es dem Beamten verboten, seine Dienstgeschäfte auszuüben. „Das Verbot erlischt, wenn nach drei Monaten kein Disziplinarverfahren eingeleitet wird“, teilte die Sprecherin mit.

Vanessa Ranft