Der Berliner Senat will gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, das die Sperrstunde in der Hauptstadt am Freitag gekippt hat, juristisch vorgehen. Er werde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Entscheidung einlegen, teilte eine Senatssprecherin am Freitagnachmittag mit.
Außerdem werde der Senat eine sogenannte Zwischenverfügung beantragen. „Damit soll möglichst noch heute Klarheit geschaffen werden, dass auch die elf klagenden Gastronomen nicht nach 23 Uhr öffnen dürfen“, heißt es in der Mitteilung. Falls das Oberverwaltungsgericht entsprechend schnell entscheidet, würde die Sperrstunde am Freitagabend weiterhin gelten.
„Ohnehin würde aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts lediglich für die elf klagenden Gastronomen die Sperrstunde entfallen – für alle anderen gilt sie in jedem Fall weiterhin“, heißt es weiter. „Sollten die elf Gastronomen nach 23 Uhr öffnen dürfen, gilt das allgemeine Alkoholverkaufsverbot – wie für alle anderen – zwischen 23 und 6 Uhr.“
Das Verwaltungsgericht (VG 14 L 422/20 und VG 14 L 424/20) hatte entschieden, dass unter anderem Bars und Kneipen wieder nach 23.00 Uhr öffnen, jedoch weiterhin ab diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr ausschenken dürfen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.
dpa