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Alle erwachsenen Dänen können sich nun auf Corona testen lassen

12:06
18.05.2020
Alle Erwachsenen in Dänemark bekommen die Möglichkeit, sich auf das neuartige Coronavirus testen zu lassen. Angesichts der dänischen Strategie, die Zahl der getesteten Dänen massiv zu erhöhen, können alle volljährigen Bürger im Laufe der Woche einen Termin für einen Corona-Test vereinbaren. Selbst beim kleinsten Verdacht, sich möglicherweise angesteckt zu haben, solle man dies tun, erklärte Gesundheitsminister Magnus Heunicke am Montag.
Kurz darauf standen bereits Zehntausende Dänen auf der entsprechenden Webseite auf der Warteliste, um eine Testzeit zu buchen. Dort konnten sich zunächst die 18- bis 25-Jährigen anmelden, ehe diese Möglichkeit in den kommenden Tagen auch für ältere Erwachsene freigeschaltet werden sollte.
Dänemark verfügt derzeit über die Kapazitäten, rund 50 000 Personen aus der breiteren Bevölkerung wöchentlich darauf zu testen, ob sie gerade mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infiziert sind oder nicht. Eine bestimmte Testmenge soll aber weiter für Menschen mit Symptomen, Gesundheits- und Pflegepersonal, Bewohner und Pfleger in Altersheimen sowie Patienten in ambulanter Behandlung reserviert bleiben. Durchgeführt werden soll das Ganze in den 16 weißen Zelten, die als Covid-19-Testzentren im ganzen Land errichtet worden sind. Bislang war eine Überweisung vom Arzt oder eine Bitte des Arbeitgebers erforderlich, um sich testen zu lassen.
Rund 400 000 Menschen sind in Dänemark bislang auf Covid-19 getestet worden. Bei knapp 11 000 Personen wurde eine Infektion nachgewiesen, mehr als 9200 haben sich davon bereits wieder erholt. 547 Menschen mit Covid-19-Erkrankung sind in dem nördlichsten der deutschen Nachbarländer bisher gestorben.

dpa

Richter kippen Frankreichs Verbot öffentlicher Gottesdienste

11:21
19.05.2020
In Frankreich sollen Gläubige mit Einschränkungen schon bald wieder in Kirchen, Synagogen oder Moscheen Gottesdienst feiern dürfen. Das fordert das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, von der Regierung in Paris. Weil seit der jüngsten Corona-Lockerung andernorts wieder Treffen von bis zu zehn Personen möglich sind, sei das nach wie vor geltende Versammlungsverbot in Gotteshäusern nicht mehr verhältnismäßig, heißt es in einer Entscheidung vom Montag. Die entsprechenden Regelungen müssten binnen acht Tagen geändert werden.

Mehrere Privatpersonen und Organisationen hatten sich zuvor mit der Forderung nach von Schutzmaßnahmen begleiteten öffentlichen Gottesdiensten an den Staatsrat gewandt. In Frankreich sind Gottesdienste mit Gläubigen vor Ort nach derzeitigem Stand noch bis mindestens 2. Juni verboten; nur Beerdigungen sind ausgenommen. Der Staatsrat bewertete dies nun als "schwere und offenkundige" Verletzung der Religionsfreiheit. Zu diesem Grundrecht zähle auch, gemeinsam an Feiern in Gotteshäusern teilzunehmen.
Die Richter kritisierten nicht das Prinzip, dass auch für Versammlungen in Gotteshäusern Regeln und Schutzmaßnahmen gegen eine Verbreitung des Virus gelten, wie der Pariser Rechtsanwalt Henri de Beauregard in einem "Figaro"-Interview (Dienstag) erläuterte. Sie hätten aber ein Missverhältnis zwischen dem totalen Verbot öffentlicher Gottesdienste und den für andere Bereiche nun geltenden Regeln festgestellt.

Die Französische Bischofskonferenz nahm die Entscheidung des Staatsrates nüchtern "zur Kenntnis". Generalsekretär Thierry Magnin erinnerte im Interview der Zeitung "La Croix" (online) daran, dass die Bischöfe der Regierung bereits vor zwei Wochen ein Konzept für die Feier von Gottesdiensten unter Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen und mit beschränkten Teilnehmerzahlen vorgelegt hätten. "Wir werden eine intelligente Lösung für das Gemeinwohl und die Achtung der Grundfreiheit finden", zeigte sich Magnin überzeugt.

kna

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