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20200429144246

481 Millionen Euro Verlust bei Airbus - Kurzarbeit

08:21
29.04.2020
Der europäische Flugzeugbauer Airbus wird wegen der Coronakrise voraussichtlich bald einige tausend Beschäftigte in Deutschland in Kurzarbeit schicken. Auch in Frankreich werde wohl auf Tausende weitere Mitarbeiter Kurzarbeit zukommen, sagte Airbus-Chef Guillaume Faury am Mittwoch in Toulouse. Im ersten Quartal fuhr der Flugzeugbauer wegen der Folgen der Pandemie 481 Millionen Euro Verlust ein, nachdem es im Vorjahr in den traditionell schwachen ersten drei Monaten zu einem Gewinn von 40 Millionen gereicht hatte. Finanziell sei Airbus gegen die Krise gewappnet, sagte Finanzchef Dominik Asam. Er gehe davon aus, dass der Konzern keine Staatshilfen benötigen werde. Im frühen Handel legten Airbus-Aktien um 1,9 Prozent zu.

Reuters

Saarland lockert Ausgangsbeschränkung

06:11
29.04.2020
Im Saarland müssen die im Zuge der Corona-Pandemie verfügten Ausgangsbeschränkungen nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sofort gelockert werden. Es gebe „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“ mehr, entschieden die Verfassungsrichter am Dienstag. Das heißt: Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien unter Wahrung der notwendigen Abstände und Kontaktbeschränkungen seien ab sofort wieder möglich.

Wenige Stunden zuvor hatte die saarländische Landesregierung angekündigt, die Ausgangsbeschränkung solle vom 4. Mai an gelockert werden. Eine Sprecherin des Gerichtes sagte am Abend, der Beschluss der Verfassungsrichter gelte ab sofort. Der Verfassungsgerichtshof erklärte, er wisse sich „in Übereinstimmung mit dem Vorhaben der Landesregierung“, die Ausgangsbeschränkungen zu lockern.
Mit der Entscheidung reagierte das Gericht auf den Eilantrag eines saarländischen Bürgers. Dieser hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine einstweilige Anordnung gegen die Beschränkung beantragt. Er sah sich laut Gericht in seinem Grundrecht der Freiheit der Person verletzt.

Seit 21. März durften die Saarländer ihre Wohnung wegen der Corona-Pandemie nur mit einem triftigen Grund verlassen. Dazu gehören der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Die Maßnahmen der Landesregierung seien wegen der vergleichsweise hohen Infektionszahlen im Saarland „geboten“ gewesen (Beschluss vom 28. April 2020 – Lv 7/20), hieß es vom Gericht.

dpa

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