Letztes Update:
20200409162945

Papst eröffnet Osterfeiern im leeren Petersdom

16:27
09.04.2020
Im leeren Petersdom hat Papst Franziskus die Feiern der Kar- und Ostertage eröffnet. Wegen der Corona-Pandemie fand die Gründonnerstagsmesse zum Gedenken an das Letzte Abendmahl Jesu praktisch ohne Teilnehmer statt. Außer Personen mit liturgischen Aufgaben wohnten ihr nur rund ein Dutzend Ordensfrauen, Geistliche und Laien in getrennten Bänken bei.

Der Vatikan übertrug die Zeremonie im Westarm der Basilika als Livestream im Internet. Daneben strahlten katholische TV-Sender die Messe aus. Für alle katholischen Gottesdienste weltweit in Gebieten, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, hat der Vatikan zum Schutz vor Ansteckungen die Anwesenheit von Gläubigen untersagt.
Die traditionelle Fußwaschung in der in der Papstmesse entfiel. Der Ritus, bei dem der Papst zwölf Personen die Füße wäscht und küsst, erinnert an eine Geste Jesu beim Letzten Abendmahl und soll ein Zeichen der Liebe und Verbundenheit sein. In den vergangenen Jahren feierte Franziskus die Gründonnerstagsmesse in Haftanstalten oder Sozialeinrichtungen. Dabei wusch er Straftätern, muslimischen Migranten und Behinderten die Füße.

KNA

Keine Strafe für Ausländer mit abgelaufenem Visum bis Ende Juni

15:27
09.04.2020
 Wer sich mit einem abgelaufenen Schengen-Visum in Deutschland aufhält, muss vorerst keine Strafe fürchten. Eine entsprechende Rechtsverordnung erließ Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Donnerstag. Sie gilt von diesem Freitag an bis zum 30. Juni.
Mit der Verordnung reagiert das Innenministerium nach eigenen Angaben auf die besondere Situation von Ausländern, denen es wegen der weitreichenden Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr als Folge der Corona-Pandemie vorübergehend nicht möglich ist, Deutschland zu verlassen und in ihre Heimatstaaten zurückzukehren. Ob diese Regelung womöglich über Ende Juni hinaus verlängert wird, will das Innenministerium zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung entscheiden.
Bürgern aus Staaten außerhalb der EU ist die Einreise in den Schengen-Raum derzeit nur noch in wenigen Ausnahmefällen gestattet. Wie aus einem internen Schreiben der Bundespolizei hervorgeht, darf auch, wer ein nationales Visum für einen längeren Aufenthalt in Deutschland hat, aktuell nicht einreisen. Ausnahmen gelten demnach, wenn die Einreise der Familienzusammenführung oder der Aufnahme einer Arbeit im Bereich der kritischen Infrastruktur dient.

dpa

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