Trauergottesdienste sind in Baden-Württemberg aufgrund der Corona-Epidemie ab sofort nicht mehr möglich. Lediglich unter freiem Himmel erlauben die Behörden Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete, sofern sich dazu nicht mehr als zehn Menschen versammeln, teilte das Kultusministerium am Donnerstagabend in Stuttgart mit. Bei Aufbahrungen in Leichenhallen dürfen nie mehrere Menschen gleichzeitig an den Gestorbenen herantreten.
Die Regeln zur Eindämmung der Infektion sehen außerdem vor, Hochzeiten und Taufen auf einen sehr kleinen Besucherkreis zu beschränken. Auch hier gelte eine Obergrenze von zehn Personen. Die Aufzeichnung von Video-Gottesdiensten bleibt erlaubt, sofern sich alle Akteure an den Infektionsschutz halten.
Auch für kleine Zusammenkünfte gilt, dass gegebenenfalls Listen der Teilnehmenden zu führen sind, um die Kontakte später im Bedarfsfall nachvollziehen zu können. Klostergemeinschaften dürfen weiterhin Gottesdienste feiern, dabei allerdings keine Gäste zulassen.
epd