Das Bundesgesundheitsministerium hat konkrete Vorschläge für eine Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken vorgelegt. Wie der "Spiegel" am Mittwoch berichtet, soll dafür das Infektionsschutzgesetz geändert werden.
Die Neuregelung könnte am 1. Januar in Kraft treten. Personen, die in Kliniken, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten tätig sind, müssten dann einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind.
Falls das nicht der Fall wäre, hätten sie Gelegenheit, dies bis zum 31. März nachzuholen. Arbeitgeber sollen damit den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten prüfen und die Nachweise auf Verlangen auch dem Gesundheitsamt vorlegen können.