Bund und Länder haben sich bei ihren Corona-Beratungen nach Teilnehmer-Angaben am Donnerstag auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben für nicht geimpfte Menschen geeinigt. So sollen laut Beschlussvorlage nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt etwa zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen haben. Die Maßnahmen sollen dann greifen - sofern noch nicht geschehen -, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet. Das ist die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann laut der Vorlage von den 2G-Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen werde „konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert“. Ausnahmen von der 2G-Regel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 möglich.
Wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, soll die sogenannte 2G-plus-Regel gelten. An Orten mir besonders hohem Infektionsrisiko - etwa Diskotheken, Clubs oder Bars - sollen Geimpfte und Genesene demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen müssen, ergibt sich aus den nach Teilnehmerangaben vereinbarten Punkten der Vorlage.
An der Bund-Länder-Videokonferenz am Donnerstag nahmen neben den Regierungschefs der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auch der SPD-Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) teil, daneben weitere geschäftsführende Bundesminister.
dpa