Das Bundesgesundheitsministerium verschärft die Auflagen für private Schnelltest-Zentren. Das geht aus einer neuen Verordnung hervor, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Demzufolge werden private Testzentren künftig nur noch nach Einzelprüfung zugelassen. Die Abrechnungen werden stärker überprüft.
Hintergrund sind Berichte über Missstände und Missbrauch bei privaten Testzentren. Zu Unrecht gewährte Vergütungen werden künftig zurückgefordert. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die die Abrechnungen überprüfen sollen, können auch die Staatsanwaltschaft einschalten. Für die Überprüfung müssen die Zentren die Personalangaben aller getesteten Personen nachweisen.