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Demo-Verbote für Dresden und Frankfurt/Main

10:41
12.12.2020
In Dresden und in Frankfurt am Main darf am Samstag nicht gegen die Corona-Maßnahmen demonstriert werden. Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen bestätigte ebenso wie der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die zuvor von Verwaltungsgerichten erlassenen Verbote. Für Dresden hatte die sogenannte "Querdenken"-Bewegung eine Demonstration mit 4000 Teilnehmern angemeldet. In Frankfurt waren rund 40.000 Teilnehmer erwartet worden.
Das OVG Bautzen wies in der Nacht zum Samstag die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück. Dieses war der Argumentation der Stadt Dresden gefolgt, dass eine solche Großdemonstration in der Corona-Pandemie nicht möglich sei. Die Gefahrenprognose der Stadt sei "nicht zu beanstanden", entschied das OVG Bautzen.
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main hatte sein am Freitag erlassenes Demonstrationsverbot damit begründet, dass eine Veranstaltung in der angemeldeten Größe ohne ausreichendes Hygienekonzept nicht vertretbar sei. Aufgrund bundesweiter Vorerfahrungen mit vergleichbaren Veranstaltungen sei damit zu rechnen, dass es zu erheblichen Verstößen gegen die Maskenpflicht und des Abstandsgebots kommen werde.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof wies am Samstag die dagegen eingegangene Beschwerde des Veranstalters zurück. 

AFP

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