Wegen des Sturmtiefs "Friederike" ist in einigen Bundesländern die Schule ausgefallen - berufstätige Eltern stehen in solchen Fällen vor einem Problem. Sie fragen sich dann: Kann ich jetzt einfach zu Hause bleiben? So einfach geht das aber nicht. Denn anders als bei anderen Notfällen, einem kranken Kind oder einem Todesfall in der Familie ist das eher keine Notsituation im Sinne des Gesetzes, sagt Peter Groll, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
In so einem Fall dürfen Eltern bis zu fünf Tage fehlen, bekommen aber trotzdem ihren Lohn. Ein Schulausfall wegen Sturm, Eis und Schnee oder aus anderen Gründen zählt aber nicht dazu.
Stattdessen müssen Eltern also Urlaub nehmen, wenn ihre Kinder nach Hause geschickt werden.
Max Seidenfaden