Wie war das noch gleich mit den Mehrheiten in der EU? Für Entscheidungen des Parlaments ist je nach Politikbereich eine absolute Mehrheit erforderlich. Die umfasst die Hälfte aller möglichen Stimmen, also der Gesamtzahl der Sitze, plus eine Stimme.
Sehr häufig werden Entscheidungen im Ministerrat mit einer sogenannten qualifizierten Mehrheit getroffen. Bei der qualifizierten Mehrheit haben die Mitgliedsstaaten je nach Größe der Bevölkerung unterschiedlich viele Stimmen (zwischen drei und 29 Stimmen). Für einen Gesetzesbeschluss müssen mindestens 255 von 345 Stimmen erreicht werden, die zudem von einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten kommen müssen. Seit 2014 und dem Vertrag von Lissabon ist die qualifizierte Mehrheit erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen, einem Gesetzesbeschluss zustimmen. Dieses Prinzip nennt man das Prinzip der doppelten Mehrheit. -mh