Letztes Update:
20191202083200

Die Sache mit den Mehrheiten

09:34
30.11.2019
Wie war das noch gleich mit den Mehrheiten in der EU? Für Entscheidungen des Parlaments ist je nach Politikbereich eine absolute Mehrheit erforderlich. Die umfasst die Hälfte aller möglichen Stimmen, also der Gesamtzahl der Sitze, plus eine Stimme.

Sehr häufig werden Entscheidungen im Ministerrat mit einer sogenannten qualifizierten Mehrheit getroffen. Bei der qualifizierten Mehrheit haben die Mitgliedsstaaten je nach Größe der Bevölkerung unterschiedlich viele Stimmen (zwischen drei und 29 Stimmen). Für einen Gesetzesbeschluss müssen mindestens 255 von 345 Stimmen erreicht werden, die zudem von einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten kommen müssen. Seit 2014 und dem Vertrag von Lissabon ist die qualifizierte Mehrheit erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen, einem Gesetzesbeschluss zustimmen. Dieses Prinzip nennt man das Prinzip der doppelten Mehrheit. -mh

Marcus Hammes

EU demokratischer als Deutschland

09:16
30.11.2019
Ist das europäische System letztlich demokratischer als das deutsche? In Deutschland werden die Bundesminister_innen von der vom Bundestag gewählten Kanzler_in ernannt – Stichwort Kanzlerdemokratie. Auf europäischer Ebene müssen sich die von der Kommissionspräsident_in vorgeschlagenen Kommissar_innen zunächst im Parlament vorstellen und dort Rede und Antwort stehen. Vom EU-Parlament wird das Gesamttableau dann gewählt oder nicht. Zuletzt müssen die potenziellen Kommissar_innen mit qualifizierter Mehrheit vom Europäischen Rat ernannt werden. Hier gibt es alle Infos zur EU-Kommission. -mh

Marcus Hammes