In der EU-Berichterstattung gibt es immer wieder Verwirrung bei den Begriffen Europarat und Europäischer Rat. Doch was ist denn eigentlich was?
Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist die höchste Ebene der politischen Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern. In ihm kommen die Staats- und Regierungschef_innen der Mitgliedsstaaten zusammen, um die politische Agenda der EU festzulegen. Mitglieder sind darüber hinaus der / die Präsident_in des Europäischen Rates sowie der / die Präsident_in der Europäischen Kommission.
Europarat
Trotz seines Namens und seines Sitzes in Straßburg ist der Europarat kein Organ der Europäischen Union, sondern eine internationale Organisation. Der Europarat hat 47 Mitgliedsstaaten und besteht aus dem Ministerkomitee (alle Außenminister), der parlamentarischen Versammlung (die Abgeordneten der nationalen Parlamente), und dem/der auf fünf Jahre gewählten Generalsekretär_in sowie einem Kongress der Gemeinden und Regionen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist das Kontrollorgan des Europarats.
-mh