Der mutmaßliche Täter von Halle wollte nach Angaben von Generalbundesanwalt Peter Frank ein „Nachahmer im doppelten Sinne sein.“ Er habe vergleichbare Taten, die vorher begangen worden seien, nachgeahmt und „er wollte nach unserer Erkenntnis auch andere zu solchen Taten zur Nachahmung anstiften“, sagte Frank am Donnerstag in Karlsruhe.
Im Zuge der Ermittlungen sei die Wohnung von B. durchsucht worden. Sichergestellte „Asservate“ und auch die Waffen und Sprengmittel des mutmaßlichen Täters würden nun kriminaltechnisch untersucht. Daneben werde ermittelt, ob es eventuell Unterstützer, Mitwisser oder andere gebe, die ihn vielleicht angestachelt hätten. Die gesamte Kommunikation des Mannes werde nun durchleuchtet und welche Aktivitäten es im sogenannten Darknet gegeben habe.