Die vorsitzende Richterin bescheinigt dem Angeklagten eine "hirnlose Raserei". Die Kammer könne ihm aber keinen bedingten Tötungsvorsatz nachweisen. Denn er sei sich sicher gewesen, dass er das Fahrzeug beherrscht. "Der Angeklagte wollte niemandem schaden", so die vorsitzende Richterin.
red