Klaus Zimmermann erklärt das Haushaltsrecht. Eine zeitliche Befristung für bereit gestellte Finanzen könne nicht einfach entfallen und dann Geld automatisch ins nächste Jahr übertragen werden. Er sagt aber auch, dass sicherlich Lösungen gefunden werden, sollten die Gelder in diesem Jahr nicht abgerufen werden können.
Anja Guse