💰 Fördermittel "Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" 💰
Der Freistaat Sachsen stellt für die Beseitigung vorhandener Barrieren in bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen des Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereiches ein Budget bereit. Die Fördermittel sollen auch für kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen genutzt werden. Ausgeschlossen ist die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger. Ausnahmsweise ist dann eine Förderung möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges öffentliches Angebot handelt, beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs.
💸 Förderhöhe? höchstens 25.000 Euro, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
🚪 Fördergegenstand? barrierefreie Gestaltung (z.B. für den Bau einer Rampe, die Einrichtung einer barrierefreien Sanitäranlage, die Verlegung einer induktiven Höranlage)
⏳ Fristen? Anträge sind bis zum 17. September 2021 im Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Görlitz einzureichen. Das Vorhaben muss im Bewilligungszeitraum bis 31. Dezember 2022 realisiert und abgeschlossen sein.
Hinweise:
👉 bei Antragstellung sind alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung, usw.) vorzulegen.
👉Beachtung der Planungsgrundlagen zum Barrierefreien Bauen (Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-3)
Für weitere Auskünfte und Informationen steht das Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Görlitz telefonisch unter 03581 663-3332 oder per E-Mail an lieblingsplaetze@kreis-gr.de gern zur Verfügung.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter: http://xn--lieblingspltze-gib.landkreis.gr/