Alle Jahre wieder
… kommt der Frühling und mit ihm die Frühblüher.
Und das nicht nur auf Wiesen und in den Gärten, sondern auch im Wald. Und ein Frühblüher erfreut sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit – der Bärlauch. Und da sich unser größtes Bärlauchvorkommen im Naturschutzgebiet Hengstberg befindet, weise ich hiermit auf die geltende Rechtslage hin.
Der Hengstberg ist bereits seit 30.3.1961 anerkanntes Naturschutzgebiet und feiert in wenigen Tagen somit sein 60-jähriges Bestehen. In den letzten Jahren kamen in Sachsen alle Naturschutzgebiete auf den Prüfstand, um zu sehen, ob sie diesen hohen Schutzstatus noch verdienen. Es erfolgten umfangreiche Aufnahmen der vorhandenen Pflanzen- und Tierwelt.
So wurden beispielsweise 610 Schmetterlingsarten im Naturschutzgebiet Hengstberg nachgewiesen. Die ältesten Baumbestände sind mittlerweile 178 Jahre alt. Bei der Bodenflora werden unter anderem der echte Beinwell, Lärchensporn und eben auch der Bärlauch und der Waldmeister gewürdigt.
Infolge dessen wurde unser Naturschutzgebiet 2020 als solches bestätigt und sogar erweitert. In diesem Zuge wurden neue Schilder aufgestellt, welche in Piktogrammen erläutern, was im Naturschutzgebiet zu beachten ist. Für Hundehalter bedeutet das Leinenzwang, für alle Waldbesucher besteht ein Wegegebot und es besteht das strikte Verbot, Pflanzen zu pflücken oder gar auszugraben.
Das gilt für alle Pflanzen, und somit auch für den Bärlauch. Naturschutzgebiete haben mit den höchsten Schutzstatus, den es bei uns in Deutschland gibt und entsprechend hoch sind auch die Ordnungsgelder, welche bei Verstößen verhängt werden können. Ein Handstrauß Bärlauch könnte dann schnell mal 2000,– EUR teuer werden.
Bärlauch ist gesund und schmackhaft, keine Frage, aber er sollte keinesfalls im Naturschutzgebiet gesammelt werden. Zum Glück wächst er auch östlich der Straße und somit außerhalb des Naturschutzgebietes. Dort ist das Sammeln eines Handstraußes erlaubt. Ausgraben und körbeweises Sammeln sind allerdings auch dort nicht gestattet. Wenn sich alle Waldbesucher daran halten, können Konflikte vermieden werden und alle können zur Bärlauchblüte den Duft und die Schönheit dieser Pflanze alle Jahre wieder genießen.
Übrigens ist der Hengstberg kein Totalreservat und somit nicht aus der Holznutzung herausgenommen. Die Bewirtschaftung durch die Eigentümerin ist, mit bestimmten Einschränkungen, weiterhin möglich.
Matthias Clemens
(Forstbetriebsleiter und Naturschutzbeauftragter für das Naturschutzgebiet Hengstberg)
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