❗ Neue Regionalbudgets für die LEADER-Gebiete ❗
Alle 30 sächsischen LEADER-Gebiete können ab sofort wieder Regionalbudgets beantragen, um die aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen. Je nach Einwohnerzahl können die 30 Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bis zu 200 000 Euro für Kleinprojekte abrufen.
Die LAG kann die Zuwendungen eigenständig weitergeben. Sie sind auch selbst für die Abrechnung verantwortlich. Das schlanke Verfahren ermöglicht, dass die Mittel die Akteure im ländlichen Raum schnell erreichen und vielfältig unterstützen.
Bereits im Jahr 2019 konnten fast 400 Kleinprojekte gefördert und umgesetzt werden. Die geförderten Vorhaben stärken die Lebensqualität, erzeugen eine stärkere Identifikation und unterstützen damit die Heimatverbundenheit und Bleibeperspektiven der Menschen im ländlichen Raum.
Weitere Informationen unter: https://www.smr.sachsen.de/leader-foerderung
Hintergrund:
Die Förderung von Regionalbudgets über die Förderrichtlinie "Ländliche Entwicklung" ist eine Ergänzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien und ermöglicht die Unterstützung kleiner Projekte, für die LEADER wegen des anspruchsvollen Verfahrens des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wenig geeignet ist. Je nach Größe kann von jeder LAG einmal für das Jahr 2021 ein Regionalbudget in Höhe von 150 000 Euro bzw. 200 000 Euro beantragt werden. Die Auswahl von Kleinprojekten aus dem Regionalbudget erfolgt nach einem regionalen Aufruf durch das Entscheidungsgremium der LAG. Die Zuwendung für ein Kleinprojekt beträgt maximal 16 000 Euro (bei Anwendung des maximalen Fördersatzes von 80 Prozent für ein Kleinprojekt von 20 000 Euro).