Habt Ihr noch einen Führerschein, der vor 2013 ausgestellt wurde? 🤔
Sollte das der Fall sein, dann müsst Ihr diesen in den nächsten Jahren persönlich in den Führerscheinbehörden des Landkreises umtauschen. 😮
Zunächst sind die Jahrgänge zwischen 1953 und 1958 dran. Sie müssen ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Anderfalls verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Danach sind folgende Jahrgänge dran:
1️⃣ 1953 bis 1958 (bis 19. Januar 2022)
2️⃣: 1959 bis 1964 (bis 19. Januar 2023)
3️⃣ 1965 bis 1970 (bis 19. Januar 2024)
4️⃣ 1971 oder später (19. Januar 2025)
Wer sich jetzt direkt einen Termin vereinbaren möchte, kann dies gerne unter www.kreis-goerlitz.de >Fahrerlaubnis Online-Termin< tun (14 Tage im Voraus möglich).
Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Hierzu erfolgt rechtzeitig ein neuer Aufruf über die Landkreisbehörde.
Weitere Infos unter https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852594&waid=392&modul_id=34&record_id=114104
Hintergrund:
Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.