🧑🌾 HalterInnen von 🐎 Pferden, 🐄 Rindern, 🐖 Schweinen, 🐑 Schafen, 🐐 Ziegen, 🐓 Geflügel, 🐟 Süßwasserfischen und 🐝 Bienen sind zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) gesetzlich verpflichtet‼️
Die Meldung und Beitragszahlung für den Tierbestand ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, die Beteiligung der TSK an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung sowie die Gewährung von Beihilfen.
Der Tierseuchenkasse bereits bekannte TierhalterInnen erhalten Ende 🗓 Dezember 2020 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2021 nicht eingegangen sein, muss der Tierbestand direkt bei der Tierseuchenkasse angegeben werden. TierhalterInnen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail. Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 🗓 1. Januar 2021 vorhandenen Tiere zu melden. Beitragsbescheide werden Ende 🗓 Februar 2021 verschickt. Darüber hinaus besteht Meldepflicht bei dem für TierhalterInnen zuständigen Veterinäramt‼️
TierhalterInnen finden hinter folgendem Link weitere wichtige Informationen zum Thema ➡️
https://bit.ly/3oMlGiU ⬅️
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