Der Stadtrat unserer Stadt Löbau hat in seiner Novembersitzung 🙋♂️ einstimmig beschlossen, angesichts der 🦠 COVID-19 Pandemie den Einzelhandel im Weihnachtsgeschäft durch die Aussetzung der Parkgebühren in der Innenstadt zu unterstützen.
Nach dreiwöchiger Testphase zeigt sich, dass die Aussetzung der Parkgebührenverordnung 😕 Probleme mit sich bringt: So finden Altstadt-Besucher für die Nutzung des Einzelhandels gegenwärtig kaum freie Parkplätze vor, da zahlreiche Parkflächen von "Dauerparkern" genutzt werden. Damit Gäste und Händler gleichermaßen profitieren und Parkflächen für den eigentlich angedachten Zweck genutzt werden können, wird ab 🗓 Montag, den 23. November 2020 der Beschluss des Stadtrates begrenzt. Parken ist dann weiterhin überwiegend ohne Gebühren, allerdings mit Zeitbegrenzung, das heißt mit Einlegen einer Parkscheibe, für zwei Stunden möglich‼️
Weil das vorgegebene Zeitfenster für einige Zielgruppen zu klein ist (z.B. für Besuche bei Ärzten, Banken, etc.) wird bis zum 🗓 29. Januar 2020 mittels einer neuen Parkgebührenverordnung geregelt, dass das Parken auf den Parkplätzen an der Handwerkerstraße und auf dem Neumarkt wieder kostenpflichtig ist (💶 0,25 EUR je angefangener halber Stunde, 15 Minuten ohne Gebühr). Somit besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge auch länger abzustellen.
🌃 Nachts können und sollen Parkflächen kosten- und einschränkungsfrei durch Bewohner genutzt werden. Der gesamte öffentliche Parkraum soll daher nur wochentags zwischen ⏰ 9.00 Uhr und 18.00 Uhr, sowie samstags in der Zeit zwischen ⏰ 9.00 und 12.00 Uhr bewirtschaftet werden. Ausgenommen sind Feiertage.