Um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)* zu verhindern, hat das Land Sachsen mittels Allgemeinverfügung jetzt eine Restriktionszone festgelegt.
Für das Gebiet um Krauschwitz/Pechern im #MeinZuhauseLKGR gelten ab sofort besondere Regelungen für Jäger, Schweinehalter und die Allgemeinheit. Dort wurde vergangene Woche bei einem erlegten Wildschwein erstmals die ASP im Landkreis Görlitz und damit für Sachsen festgestellt.
Für Jäger gilt in diesem Gebiet nun ein Jagdverbot für alle Tierarten. Zudem wird die Suche nach sogenanntem Fallwild intensiviert, um einen Überblick über die tatsächliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu bekommen. Für verendet gefundene Wildschweine gilt eine Anzeigepflicht.
Diese Allgemeinverfügung findet Ihr auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter htSozialministerium Sachsenekanntmachung, bei uns unter https://bit.ly/3jRUBI9 oder beim Sozialministerium Sachsen
* Die Afrikanische Schweinepest ist eine Erkrankung, die nur Schweine (Haus- und Wildschweine) befällt. Sie wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt über Gegenstände, an denen das Virus anhaftet, übertragen. Das Virus ist hochresistent bei niedrigen Temperaturen und kann bis zu sechs Monate in ungekochten Schweinefleischprodukten und mehrere Jahre im Frost überleben. Das Virus kann nicht auf den Menschen übertragen werden. Es besteht jedoch eine Ansteckungsgefahr für unsere Haus- und Wildschweine durch zum Beispiel an Autobahnraststätten weggeworfene Speisereste, die das Virus enthalten.