Akteure aus den Bereichen Kultur und Bildung können noch bis zum 31. Oktober 2020 Projektanträge über die Förderrichtlinie Kleinprojekte Kulturelle Bildung 2020 des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien einreichen.
Eine Antragstellung erfolgt mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn. Die Förderrichtlinie sowie das dementsprechende Antragsformular sind unter https://www.kulturraum-on.de/de_DE/foerdermoeglichkeiten#kleinprojekte-kulturelle-bildung zu finden. Die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung steht für eine fachliche Beratung oder bei der Suche nach Kooperationspartnern für kulturelle Bildungsprojekte zur Verfügung.
Hintergrund: Mit der Förderrichtlinie sollen verstärkt Projekte unterstützt werden, die sich in Form von fachlich-künstlerisch geleiteten Beteiligungsangeboten insbesondere an Kinder und Jugendliche, an Menschen mit Behinderung, Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung sowie der Generation 55+ richten oder die einen generationsübergreifenden Ansatz verfolgen. Gefördert werden kleine und kurzfristige Kooperationsprojekte, denen eine Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Partnern zugrunde liegt: zum einen aus dem Bereich Kunst/Kultur und zum anderen aus den Bereichen Bildung oder Jugend/Soziales. Konzepte aller künstlerischen Sparten wie z.B. Bildende Kunst, Theater, Literatur, Musik, Performance, Tanz, Neue Medien etc. sowie spartenübergreifende Projektideen können beantragt werden. Entscheidend ist, dass die Zielgruppen aktiv als künstlerisch Handelnde oder Produzierende in den Prozess einbezogen werden.