Mit Inkrafttreten der neuen "Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen" ergeben sich ab dem kommenden Montag für Kitas, Schulen, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern neue Möglichkeiten‼️ Hier ein kurzer Überblick ⬇️
➡️ Für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege besteht die Möglichkeit, zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückzukehren. Dabei sollen Veranstaltungen wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche oder Gremiensitzungen unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote wieder durchgeführt werden können.
➡️ Bis zu den Sommerferien gilt der eingeschränkte Regelbetrieb weiterhin für Grundschulen, Horte und weiterführende Schulen.
‼️Die Corona-Schutzmaßnahmen in der Übersicht‼️
📄 Tägliche Gesundheitsbestätigung
😷Tragen einer Mund-Nasenbedeckung (betreute Kinder und Personal ausgenommen)
👋 Abstandsregeln in Bring- und Abholsituationen
🧽 Einhaltung der Hygienemaßnahmen
🖌 Dokumentation der Kontaktpersonen
Die neue Allgemeinverfügung tritt am 🗓 29. Juni 2020 in Kraft und endet mit Ablauf des 🗓17. Juli 2020, dem letzten Schultag vor den Sommerferien.
Hier gehts zur Allgemeinverfügung ➡️ https://bit.ly/3eBNzWi ⬅️ und hier zum Musterformular Gesundheitsbestätigung ➡️ https://bit.ly/3i4um1x ⬅️
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