Heute vor 75 Jahren. Ausweisungsbefehl vom 21. Juni 1945
Schon vor der Entscheidung über Polens Nachkriegsgrenzen im Potsdamer Abkommen wurde das deutsche Gebiet östlich der Neiße der polnischen Administration unterstellt – die hinzugewonnenen Westgebiete sollten unumkehrbar gesichert werden. Damit einher ging die Vertreibung der deutschen Bevölkerung.
Offiziell gab es im Vorfeld keine Informationen über die geplante Ausweisung. Der Befehl wurde erst am Morgen des 22. Juni 1945 bekannt gemacht. Darin wird die Bevölkerung aufgefordert, ihre Häuser unverzüglich zu verlassen. Von Sammelplätzen aus wurden die Menschen in Marschkolonnen bis zur Neiße gebracht. Personen, die zur Aufrechterhaltung der Produktion in Fabriken und in der Landwirtschaft benötigt wurden, durften vorerst bleiben. Auch sorbische Muttersprachler entgingen der Ausweisung, da diese zu den slawischen »Autochthonen« gerechnet wurden, sowie einige katholische Pfarrer.
Ein erhaltenes Originaldokument könnt Ihr in der entKOMMEN-Ausstellung sehen. Auch jede Menge Berichte, was dann geschah und Zeugnisse aus der Zeit.