In unserer Stadt Löbau erfreuen sich 🐕 Vierbeiner (vor allem Hunde) großer Beliebtheit. Immer wieder aufkommende 💩 Hinterlassenschaften auf Gehwegen, Spielplätzen und in Grünanlagen sind allerdings kein Grund zur Freude. Deshalb weist die Abteilung 👮♀️Ordnungsverwaltung darauf hin, dass Verunreinigungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (von Mensch & Tier) untersagt sind‼️
Lassen Halter oder Führer von Tieren zu, dass durch ihre Tiere öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt werden, erfüllt das den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nach § 32 StVO und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ebenfalls ordnungswidrig verhält sich derjenige, der als Tierführer die vom Tier verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt (§ 5 Abs. 3 PolVO vom 11.05.2011). Auch diese Ordnungswidrigkeit kann durch Geldbuße geahndet werden.
Halter und Führer von Tieren werden erneut und eingehend darum gebeten, die beiden vorgenannten Regeln künftig zu beachten. So können nicht nur das Löbauer 🌳 Stadtbild und die 🙂 Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt nachhaltig verbessert, sondern auch durch Verunreinigungen hervorgerufene mögliche Gefahren für die Gesundheit minimiert werden.
Bitte geht mit gutem Beispiel voran. Seid verantwortungsbewusst, beseitigt die Hinterlassenschaften eures Tieres. Die Stadt Löbau, alle Einwohner und Gäste danken euch dafür. 🙏