Liebe Eltern, die Stadt Löbau hat die Beitragspflicht für Kitagebühren für die Monate 🗓 März bis Mai 2020 wie folgt festgelegt:
➡️ 18. März 2020 bis zum 17. April 2020 – beitragsfrei
👨👩👧👦 Einrichtungen waren geschlossen. Deshalb Verzicht auf Beiträge, auch wenn eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
➡️ 18. April 2020 bis zum 17. Mai 2020 – teilweise beitragsfrei
👨👩👧👦 Eltern sind beitragspflichtig, wenn folgende Betreuung in Anspruch genommen wurde: ab dem 18. April 2020 eine Notbetreuung, ab dem 1. Mai 2020 die Betreuung in der Kindertagespflege oder ab dem 6. Mai 2020 die Hortbetreuung in Klassenstufe 4.
➡️ Berechnung | Fälligkeit Elternbeitrag
👨👩👧👦 Durch die zum 1. März 2020 gezahlten Elternbeiträge entstand für die zweite Märzhälfte durch die Schließung ab dem 18. März 2020 ein "Guthaben". Dieses wird nun mit der Beitragspflicht für den Zeitraum 18. Mai 2020 bis 31. Mai 2020 verrechnet.
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung im Zeitraum vom 18. April 2020 bis zum 17. Mai 2020 wird ein voller Monatsbeitrag festgesetzt. Die Fälligkeit ist der 10. Juni 2020‼️
Der Beitrag für Mai in der Kindertagespflege wird gemeinsam mit dem Juni-Beitrag zum 1. Juni 2020 fällig‼️
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