Die ⛲️ Untere Wasserbehörde des
Landkreis Görlitz hat auch in diesem Jahr wieder eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen angeordnet‼️
Mit der Verfügung wird die ansonsten erlaubnisfreie Gewässerbenutzung für Eigentümer und Anlieger von Grundstücken an oberirdischen Gewässern gemäß § 26 Wasserhaushaltsgesetz befristet bis zum 🗓 30. September 2020 (oder bis auf Widerruf) aufgrund der bestehenden Niedrigwasserverhältnisse eingeschränkt.
➡️ Vom Verbot ausgenommen sind gewerblich arbeitende Gärtnerei- und Landschaftsbaubetriebe sowie Wasserentnahmen zum Zwecke der Viehtränke.
Durch die Untere Wasserbehörde erfolgen stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung im gesamten Landkreis. Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung können durch das Landratsamt mit einer Ordnungswidrigkeitsstrafe geahndet werden.
Hier gehts zur Allgemeinverfügung
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https://bit.ly/2WOPm3Y ⬅️
📸 unsplash