Zu den Aufgaben der Stadtkasse der Stadt Löbau zählt u.a. das Eintreiben offener Forderungen. Ab 2020 wird eine weitere Möglichkeit der Beitreibung durch die Anwendung von Parkkrallen zum Einsatz kommen‼️
➡️ Anwendungsvoraussetzung ist der mehrfach fehlgeschlagene Versuch, Schuldner|Innen wegen einer öffentlich-rechtlichen Forderung (z.B. Hundesteuer, Grund- und Gewerbesteuer, Bußgelder, Zwangsgelder etc.) persönlich, wie auch schriftlich zu erreichen.
➡️ Im Anschluss dessen kann die sogenannte "Parkkralle" zum Einsatz kommen: Fahrzeuge von Schuldnern|Innen werden - sofern sie ermittelt werden konnten - gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes mit einer Parkkralle blockiert, mit einem entsprechenden Hinweis versehen, gepfändet und abgeschleppt.
➡️ Schuldner|Innen werden schriftlich über diese Maßnahme informiert.
➡️ Trotz der Maßnahme besteht die Möglichkeit, offene Forderungen zu begleichen.
➡️ Sollte auch das nicht geschehen, besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge nach der Pfändung ggf. zu versteigern.
➡️ Durch den Einsatz verursachte Kosten sind durch den Schuldner zu tragen.
Der Einsatz von Parkkrallen ist eine bundesweit angewendete Zwangsmaßnahme, welche durch führende Interessen- und Fachverbände als ein bewährtes Mittel zur Reduzierung und Verhinderung von nicht bezahlten Forderungen empfohlen wird. Die Stadt Löbau hofft, nur selten zu jenem Mittel greifen zu müssen.
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