Im jahrelangen Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur trifft das höchste EU-Gericht am Donnerstag (9.30 Uhr) eine möglicherweise weitreichende Entscheidung. Es geht um die Frage, ob Webmail-Dienste wie Googles Gmail Telekommunikationsdienste nach EU-Recht sind (Rechtssache C-193/18).
Damit gingen Verpflichtungen beim Datenschutz sowie der öffentlichen Sicherheit einher - sprich: Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden in gesetzlich geregelten Fällen. Die Netzagentur will bereits seit 2012 erreichen, dass Google Gmail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet, Google wehrt sich dagegen.
Die Klage von Google gegen die Bescheide der Netzagentur wurde in erster Instanz abgewiesen
Google argumentiert bislang, Webmail-Dienste wie Gmail gehörten nicht dazu, weil sie das Internet als bestehendes Netz nur nutzten, ohne es selbst zu betreiben. Zudem vermittele man den Nutzern keinen Zugang dazu und kontrolliere nicht die Datenübertragung.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage von Google gegen die Bescheide der Netzagentur in erster Instanz abgewiesen. Im Berufungsverfahren rief das OVG dann 2018 den EuGH an. Das Urteil im Streit zwischen der Netzagentur und Google muss das OVG letztlich auf Grundlage der EuGH-Entscheidung treffen.
Es geht um die Regulierung von Webdiensten
WhatsApp wird von vielen Nutzern als SMS-Alternative genutzt. Der zu Facebook gehörende Dienst ist verschlüsselt und nicht für die Sicherheitsbehörden zugänglich, da selbst WhatsApp den Inhalt nicht sieht.
Auf herkömmliche SMS haben die Behörden mit richterlichem Beschluss dagegen einen Zugriff. Die Telekommunikations-Anbieter mussten dafür Schnittstellen in ihrer Infrastruktur einrichten.