Dr. Stefan Peintinger, Rechtsanwalt "IT & Digital" bei SKW Schwarz
Soll den speziellen Telekommunikationsbereich regeln ( §§ 11 ff. TMG), auch Over-the-top-Dienste (Skype, Whatsapp usw)
Bei der DSGVO Vorlauf von 2 Jahren. Bei der E-Privacy-Verordnung ist die Übergangszeit vermutlich nur um die 6 Monate.
Einigung in der EU wird für Ende 2019/2020 erwartet.
Noch ist sie nicht veröffentlicht.
Kommunikation in OTT-Diensten ist ein sehr grundrechtssensibler Bereich. z.B. Werbung in Chat-Programmen aufgrund meiner Gespräche dort
Es geht nicht nur um Cookie-Tracking, sondern auch um Device-Tracking.
Höhere Bußgelder möglich, vgl.§ 7 UWG (unzumutbare Belästigung).
Vieles noch unklar ....