Letztes Update:
20190424140228

Zum Stand der E-Privacy-Verordnung

14:41
28.11.2018
Dr. Stefan Peintinger, Rechtsanwalt "IT & Digital" bei SKW Schwarz

Soll den speziellen Telekommunikationsbereich regeln ( §§ 11 ff. TMG), auch Over-the-top-Dienste (Skype, Whatsapp usw)

Bei der DSGVO Vorlauf von 2 Jahren. Bei der E-Privacy-Verordnung ist die Übergangszeit vermutlich nur um die 6 Monate. 

Einigung in der EU wird für Ende 2019/2020 erwartet. 

Noch ist sie nicht veröffentlicht. 

Kommunikation in OTT-Diensten ist ein sehr grundrechtssensibler Bereich. z.B. Werbung in Chat-Programmen aufgrund meiner Gespräche dort

Es geht nicht nur um Cookie-Tracking, sondern auch um Device-Tracking.

Höhere Bußgelder möglich, vgl.§ 7 UWG (unzumutbare Belästigung).

Vieles noch unklar .... 

Annette Mattgey

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