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20190424125438
Uwe Renners

Wie lange darf gefeiert werden?

12:00
07.09.2018
Eine generelle Sperrstunde gibt es nach wie vor nicht. Aber in diesem Jahr gilt das Motto „Wurstmarkt unplugged“, wie es Bürgermeister Christoph Glogger (SPD) umschreibt. Es greift die nächste Stufe des mit der Genehmigungsbehörde, der SGD Süd in Neustadt, vereinbarten Stufenplans zum Lärmschutz. In Festzelten ist der Betrieb freitags und samstags nach 24 Uhr bis maximal 2 Uhr nur noch ohne Musik und Beschallung möglich. Auch für Fahrgeschäfte ist grundsätzlich um Mitternacht Schluss. Es kann aber ein „stiller Betrieb“ bis 2 Uhr gestattet werden. Um diese Sonderregelung nutzen zu können, dürfen die Fahrgeschäfte den Referenzwert von 55 Dezibel aber nicht überschreiten. Das entspricht der Zimmerlautstärke von Radio- oder Fernsehgeräten.

Uwe Renners